Ja es ändert sich halt schon was, ich muss halt die wiederrufsbelehrung mal wieder überarbeiten.
ich schätze ich nehme den wertersatz einfach mal ganz raus.
Für Händler von Technischen geräten sieht der ganze verbraucherschutz besonders übel aus.
Ich verkaufe auch ungerne Hardware, da ich da ja auch garantie drauf geben muss, auch wenn es 30 Jahre alt ist.
Bei Computerspielen sind es zum glück meistens Sammler denen es egal ist ob die disk kaputt ist, oder ich schicke ihnen noch eine sicherheitskopie.
Wenn nicht gibt es halt eine Rückgabe, das Porto hält sich hier auch noch in grenzen..
Es gibt auch manchmal Leute die suchen einen kleinsten schaden am Computerspiel und wollen dann die hälfte des Geldes zurück und sowas.
Das kann ich ja gar nicht leiden und biete hier immer nur die komplette rückgabe des Spiels an..