Ja, ich bin zwar selbstständig, aber privat unterrichte ich kaum. Und da die städtischen Musikschulen der Bildung dienen kann ich mich dadurch von der Umsatzsteuer befreien lassen. Es gibt zwar irgendwie Auflagen , dass man Schüler zu Wettbewerben oder auf Hochschulen vorbereitet, aber das mache ich ja schon.
Das mit der Umsatzsteuer könnte aber schon ein Problem sein, denn klar, ich könnte es auf die Rechnung drauf schreiben, aber die Leute wollen keine paar Euros mehr für gewisse Dienstleistungen ausgeben.
Als Beispiel: Ich habe noch einen privaten MFE Kurs, 20 Euro pro Schüler. Mit der Umsatzsteuer müßten die Eltern schon mehr als an der Musikschule zahlen und das würden sie nicht einsehen. Da ich aber noch in dem Jahr bin, wo ich mich gänzlich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann(nicht mehr als 50000 Euro im zweiten Jahr verdienen - Kleinunternehmerregel), ist das mir ja schnuppe, aber ab nächstes Jahr würde ich den Kurs nicht mehr weitermachen, weil keiner Interesse hätte - und unter Wert verkaufe ich mich nicht, da es dann nicht mehr lohnend wäre.
Von Ausgaben, die Du im Rahmen Deiner Selbstständigkeit hattest, kannst Du Dir sogar die Umsatzsteuer wieder zurückholen. Insofern verdiene ich (gegenüber all jenen, die von der USt. befreit sind) sogar noch an ihr!! Telefonrechungen, Benzinrechnungen, Arbeitsmaterialien, Büroartikel, Werkzeug - bei all diesen Artikeln bekomme ich die Umsatzsteuer, die ich gezahlt habe, zurück.
Aber das setze ich doch eh von der Einkommenssteuer ab oder nicht? Anstatt Benzinrechnung halt Pendlerpauschale.