Dazu gehört auch, dass der "Täter" nach der verbüßten Haftstrafe wieder ein neues Leben anfangen kann, ohne überall als Verbrecher beschimpft zu werden, also eine gewisse Anonymität (von wenigen in den Medien breitgetretenen Fällen mal abgesehen, wo das Täterfoto wochenlang durch die Presse geht). Er hat ja seine Strafe verbüßt....
Aber wie ist das denn in diesem Fall:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/915/461541/bilder/
Wie seht ihr das da? Ich kann die Leute echt voll und ganz verstehen, ich hätte auch keine ruhige Minute wenn so jemand in meiner Nachbarschaft wohnen würde! Zumal die Rückfallquote bei Sexualstraftätern extrem hoch ist!
In den USA beispielsweise läuft das etwas anders. Dort kann man dank des 2005 eingeführten "National Alert Registry" online die eigene Postleitzahl eingeben und erhält, aus einer Datenbank mit über 500.000 Einträgen, Auskünfte über sämtliche gespeicherte Sexualstraftäter in der Nachbarschaft - mit Foto und Adresse!!
Dass das auch regelmäßig zu blinder Selbstjustiz führt, ist weder ein Geheimnis, noch sonderlich schwer nachvollziehbar.
Nun kann man es in einem Rechtsstaat aber eigentlich nicht zulassen, dass jemand vorverurteilt wird, für etwas, das er noch gar nicht getan hat - oder vielleicht nie tun wird. Genau das geschieht aber - alleine schon mit der Bekanntmachung der persönlichen Daten von Straftätern. Denn eine schlimmere Form von Rufmord kann man sich nun wirklich nicht vorstellen.
Klar, ein Kinderschänder zum Beispiel ist wirklich eine widerliche Gestalt, für die ich keinerlei Mitleid empfinde. Und gerade bei Sexualstraftätern ist die Rückfallquote enorm hoch. Trotzdem muss man auch bedenken, dass man genauso jene, die von sich aus niemals wieder straffällig geworden wären, mit in diesen Topf wirft. Und auch die, die zu Unrecht verurteilt wurden. Und ebenso diejenigen, deren Vergehen eher Grenzfälle sind (z. B. Unzucht mit Minderjährigen im Falle von zwei Jugendlichen, die altersmäßig nur wenige Jahre auseinander liegen etc.). Ich weiß jetzt auch nicht genau, welche Fälle in dieser Datenbank landen und welche nicht. Fakt ist, rein aus rechtstaatlichem Auspekt betrachtet, ist das äußerst grenzwertig.
Ich selbst, als Vater einer kleinen Tochter, würde mich, wüsste ich von so einem Kerl in meiner Nachbarschaft, selbstverständlich sofort mit den gefährlichsten, zugekokstesten und kriminellsten Typen aus meinem Bekanntenkreis bei ihm vorstellen und ihm kurz erklären, was ihn erwartet, wenn er sich an MEINER Tochter vergreift. Bin halt auch nur ein Mensch.
Die Rechtsprechung muss da (leider) einen anderen Ansatz finden. Beispielsweise durch härtere Gesetze und bessere Kontrollen der Maßnahmen, Therapien und Wiedereingliederungen in die Gesellschaft. Nur fürchte ich, dass das in diesem Disneyland, dass sich Deutschland nennt, mit seinen Micky Maus-Politikern nicht passieren wird.