Das Betreiben eines Internetforums steht unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit. Die Existenz solcher Foren wäre gefährdet, wenn man Prüfungs- und Überwachungspflichten im Rahmen der Störerhaftung in Richtung einer "Vorab-Zensur-Pflicht" überspannen würde. Zwangsläufig wären zudem nicht nur Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalt erfasst. Vielmehr wären auch offensichtlich zulässige Meinungsäußerungen einzubeziehen und das Modell des Internetforums/-blogs würde insgesamt in Frage gestellt (so auch: AG München, Urteil vom 06.06.2008 - Az. 142 C 6791/08). Dies gilt umso mehr, wenn das betreffende Forum/ der betreffende Blog nicht gewerblich betrieben wird (zu diesem Kriterium für die Annahme von Prüfungspflichten im Einzelfall: BGH, Urteil vom 19.04.2007 - Az. I ZR 35/04 = MIR 2007, Dok. 246).
mal endlich eine Entscheidung die etwas realitätsbezogener ist, sonst hat man ja wenn es um Urteile bezüglich des Internet geht meist den Eindruck das die Richter selbiges noch nie benutzt haben..