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Autor Thema: Indizierte Spiele  (Gelesen 14449 mal)

Lemmy07

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Indizierte Spiele
« Antwort #30 am: 12.02.2004, 07:34 »

Ich wusste nicht, dass die Spiele durchgespielt werden müssen!
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Pfarrer Wolfenstein 3 D durchspielt!  
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GregBradley

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Indizierte Spiele
« Antwort #31 am: 12.02.2004, 07:40 »

Corall Draw 4.0, 5.0, 6.0 sind beschlagnahmt worden, auf Grund § 86a, Verbreitung Verfassungsfeindlicher Symbole!!
Ich lach mich tot!! :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:
« Letzte Änderung: 12.02.2004, 07:41 von GregBradley »
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Indizierte Spiele
« Antwort #32 am: 12.02.2004, 18:27 »

Mussten sie ja auch nicht, da es dank den netten Bildchen überall im Spiel automatisch BESCHLAGNAHMT war. Und durchspielen muss man soweit ich weiß, kein Spiel oder nen Film bis zu Ende anschaun. Weil wenn ein Spiel bzw Film sofort mit purem hirnlosen Gemetzel anfängt, braucht man das nicht bis zum Ende anschaun, weil das Grund genug ist, das zu indizieren.
Spiele werden übrigens meist von einem Fachkundigen gespielt, wenn da aber nur Erzkonservative sitzen, dann hats ein Spiel schon verdammt schwer durchzukommen. Der Vorgänger von unserer Madamme Monssen-Engberding war ja so, so kamen halt recht kuriose Dinge zu stande.
Denke mal, dass Corel ne Schriftart dabei hatte, die ein Hakenkreuz beinhaltet hatte. Hab erst letztens gelesen, dass Office 2003 in der Schriftart Wingdings 10 (oder so) auch ein Hakenkreuz drin hat. Das ist aber auch nur drin, weil es in mehreren ostasiatischen Ländern als Glücksbringer gilt und nicht sofort mit den Nazis gleichgesetzt wird.
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GregBradley

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Indizierte Spiele
« Antwort #33 am: 12.02.2004, 19:23 »

Zu Corel:
Richtig geraten. Die Beschlagnahme dieser Versionen ist zu umgehen, wenn auf der Packung ein Aufkleber angebracht ist, der ausdrücklich verbietet, mit diesen verfassungsfeindlichen Symbolen noch vefassungsfeindlicheren Unfung zu treiben.

Das mit "Office" stimmt auch, anscheinend gibt es eine extra für den deutschen Markt "entschärfte" Version.

Zum Thema "Spiele bis zum Ende spielen":
Falsch geraten. Natürlich müssen die Prüfer alles gesehen haben. Erstens, da gerade bei Filmen der Kunstaspekt nur im Gesamteindruck wirklich objektiv bewertet werden kann, zweitens kann selbst ein harmlos beginnender Film/harmols beginnendes Spiel gegen Ende noch brutal werden (oder ein verfassungsfeindliches Symbol beinhalten) und drittens könnte die anfängliche Gewalt in einem Spiel/Film durch spätere Aussagen, Handlungsabläufe usw. noch relativiert, erklärt oder in einen anderen Kontext gerückt werden.
Wie die Realität aussieht ist natürlich eine andere Frage. So wie beschrieben SOLLTE es sein, ich vermute mal, es ist eher die Ausnahme, dass man sich den zu verbietenden Medien so genau annimmt.

Na ja, ein Kirchenvertreter muss ja nicht ein 80jähriger erzkonservativer Pfarrer im Priestergewand sein, es könnte auch ein 35jähriger evangelischer Theologe sein (oder was auch immer) - aber lustig ist die Vorstellung schon.
« Letzte Änderung: 13.02.2004, 02:44 von GregBradley »
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« Antwort #34 am: 13.02.2004, 06:51 »

Zitat
Na ja, ein Kirchenvertreter muss ja nicht ein 80jähriger erzkonservativer Pfarrer im Priestergewand sein, es könnte auch ein 35jähriger evangelischer Theologe sein (oder was auch immer) - aber lustig ist die Vorstellung schon.

Vielleicht kommt er dann ja auf den Geschmack und sitzt fluchend vorm PC wenn er mal wieder abgeschossen wurde  :lol:  
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invincible warrior

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Indizierte Spiele
« Antwort #35 am: 13.02.2004, 19:09 »

Also bei Filmen gucken die bestimmt nicht immer den Film komplett durch, oder glaubste, die würden nach den ersten Minuten Braindead noch überlegen, den wegen seines künstlerischen Aspektes auf ab 16 zu stufen.
Man darf nie vergessen, dass, zumindest früher, immer erst ein Antrag von irgendner Behörde einging, bevor ein Film von der BPjS besprochen werden darf. Dort wird sicher auch genau aufgeführt, was zu beanstanden ist und die Leute schauen sich das mal an. Wollte auch nie verallgemeinern, aber bin mir wirklich sicher, dass die nicht alle Filme durchschauen, sonst hätten die ja wohl beinahe nie frei. Bei Pornos und Splatterfilmen reichen die ersten Minuten vollkommen aus, danach kann man zB im Schnelldurchlauf den Film vorspulen. Bei Filmen wie James Ryan oder Es war einmal in Amerika muss man aber den ganzen Film anschaun, da man da sonst wirklich nicht richtig beurteilen könnte.

Außerdem muss man nicht über 50 sein, um erzkonservativ zu sein! Hab schon manche Mitzwanziger gesehen, die Gewalt in Spielen und Filmen verteufelt. Dazu muss man nichtmal katholisch sein... Und bei einem 12er Gremium (das über eine Indizierung entscheidet) würden 5 liberale Personen auch nix bringen, wenn dann 7 erzkonservative denen gegenüber sitzen.
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GregBradley

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Indizierte Spiele
« Antwort #36 am: 13.02.2004, 19:18 »

Hab auch nie gesagt, dass katholisch und erzkonservativ gleichzusetzen ist - meine Freundin ist auch katholisch, aber alles andere als konservativ  ;)
Es kam mir nur so vor, da es alle immer vom Kirchenvertreter hatten, als redeten wir von eben einem Priester, wie man ihn sich eben so vorstellt. Und die Vorstellung fand ich halt sehr lustig.

Wenn Du aber zugibst, dass es Filme gibt, die ganz gesehen werden müssen, um richtig verstanden zu werden, dann müsste doch aber für jeden Film das gleiche Recht gelten, oder?
Da ist zumindest der Ansrpuch, den die BPJS an sich selbst stellt, das Frau Monssen-Enberding selbst gesagt!! Klar, wie die Realität dann im Einzelnen aussieht, ist nochmal eine andere Geschichte.

So haben die vor einiger Zeit einen deutschen Untergrundfilm mit Pseuo-künstlerischem Anspruch wieder freigegeben, der auch absolut hohl ist und ne ganz, ganz harte Gangart fährt - das hätte ich auch nie erwartet, zumal einige Zeit zuvor noch die Vernichtung der Masterbänder angeordnet worden war.
Du siehst also: Manchmal schauen sie sogar einen Metzelfilm zu Ende an - und in dem ein oder anderen Fall fällen sie dann sogar ein versöhnliches Urteil.  :)
« Letzte Änderung: 13.02.2004, 19:26 von GregBradley »
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Indizierte Spiele
« Antwort #37 am: 15.02.2004, 16:34 »

Hab mich mal etwas schlau gemacht bei der guten BPJM, Filme bei denen eine Indizierung so gut wie sicher ist, werden nur von nem 3er Gremium angeschaut. Da landen dann wohl die ganzen tollen Splattermovies usw. Da die meist sowieso so viel Story haben, dass die komplett auf ne Kreditkarte passt (natürlich normal große Schriftgröße) kann man den sicher im schnelldurchlauf anschaun. (Bilder werden ja trotzdem gezeigt) Auf Witz haben die ja sowieso noch nie wirklich gestanden, weswegen es da wirklich egal ist ob es Freddys neuester Alptraum oder Braindead ist.
Außerdem werden Filme 25 Jahre nach der Indizierung automatisch von der Liste gestrichen, außer sie sind immer noch extrem jugendgefährdend. (zB die ganzen Fascho-Filme) 10 Jahre nach der Indizierung kann außerdem der Rechteinhaber eine Neuprüfung anordnen, wodurch die dann auch gestrichen werden können. (so geschehen zB mit Friedhof der Kuscheltiere)  
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GregBradley

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Indizierte Spiele
« Antwort #38 am: 21.02.2004, 15:13 »

Wobei das 3er Gremium etwas handlungsunfähiger ist. Es muss zu einem einstimmigen Urteil kommen, was die Indizierung betrifft, ansonsten wird der Fall an das 12er Gremium weitergeleitet. Auch wenn sich das 3er Gremium einstimmig sicher ist, das eine Indizierung nicht angebracht ist, muss dies trotzdem noch von dem 12er Gremium entschieden werden. Genauso werden Aufhebungsverfahren ausschliesslich vom 12er Gremium durchgeführt.
Es sorgt also de facto nur für eine Vereinfachung bei relativ klaren Fällen. Trotzdem müssten sie sich die Filme genau anschauen (wie gesagt, ob das immer getan wird sei dahingestellt).
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BPjM sucht Spieletester
« Antwort #39 am: 22.11.2017, 13:55 »

Möchte jemand mal erleben, was bei der Indizierung eines Spiels so passiert? Dann solltet ihr diese (echte) Stellenausschreibung aus dem November 2017 beachten:

Zitat
  Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sucht Spieletester und Spieletesterinnen

 "Die BPjM ermöglicht Spielerinnen und Spielern, sich als Tester im Bereich Games im Jugendmedienschutz zu engagieren. Zur Prüfung der Indizierung bzw. Listenstreichung von Computer-, Video- und Konsolenspielen werden diese intensiv inhaltlich unter Vorgabe konkreter Kriterien erfasst. Diese Aufgabe übernehmen bei der BPjM Spieletesterinnen bzw. Spieletester. Hauptaufgabe ist daher, ein Spiel unter dem Aspekt der Jugendgefährdung komplett zu erfassen, sämtliche als Entscheidungsgrundlage für die Gremien relevanten Aspekte neutral zu präsentieren und zu begründen und einen Entscheidungsentwurf zu erstellen. Die Vorführung der Spiele erfolgt durch den Spieletester bzw. die Spieletesterin in den Sitzungen der Gremien in der Bundesprüfstelle. Kenntnisse im Jugendmedienschutz und zur Aufgabe der Bundesprüfstelle sind wünschenswert.   

 Anforderungen:
 • Wohnort im Raum Bonn
 • Volljährigkeit
 • Hohe Verlässlichkeit
 • Absolute Verschwiegenheit
 • Zeitliche Flexibilität
 • Hohe kommunikative Fähigkeiten
 • Hohe Spiele-, Genre-, plattformübergreifende Kompetenz und Affinität
 • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Englischkenntnisse

 Für jedes einzelne Verfahren wird ein Werkvertrag geschlossen, der Stundenlohn liegt derzeit bei 10 € netto. Es handelt sich nicht um eine regelmäßige Beschäftigung; vielmehr hängt die Anzahl der Werkverträge von den Verfahrenszahlen ab und liegt nicht im Einflussbereich der BPjM."
   

 Bewerben kann man sich (mit "Motivationsschreiben") bis zum 30.11.2017, alle Infos und Kontaktdaten finden sich hier .
« Letzte Änderung: 23.11.2017, 14:09 von Jochen »
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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #40 am: 23.11.2017, 15:29 »

Die BPjM sucht aber erwachsenes Jungvolk, da die auch näher am Zielpublikum sind.
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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #41 am: 23.11.2017, 23:41 »

Für mich wäre der Job nix, weil ich sensibel bleiben will.
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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #42 am: 26.11.2017, 07:39 »

Möchte mal zu gerne wissen, wer sich tatsächlich auf so eine Stelle bewirbt...
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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #43 am: 26.11.2017, 07:46 »

Ich vermute mal, jeder welcher gerne "härtere" Titel spielt, dabei nun wohl aber einiges an Notizen machen muss, und das Thema Jugendschutz und Indizierung ohne ideologische Brille betrachten kann.
« Letzte Änderung: 26.11.2017, 07:47 von forenuser »
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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #44 am: 26.11.2017, 18:54 »

Verlässlichkeit, hohe Flexibilität, hohe kommunikative Fähigkeiten, ausgewiesener Spieler, blablub, sülz...und das ganze für 10,-€ netto die Stunde? Klingt wie ein modernes SklavenStellenangebot jenseits der Realität.
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