Ich sagte einfach, dass gemäss Schweizer Urheberrecht es kein Problem ist, den Artikel auf die Website zu nehmen, so lange klar deklariert wird, woher der Text stammt.
Dann meinte iw, dass wir aber nicht in der Schweiz seien. Mit dem Link auf das PDF vom Art. 110 IPRG habe ich dann gezeigt, dass das Schweizer Recht für diese Sache auch im Ausland gilt.