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Autor Thema: E-Bay Sammelthread  (Gelesen 369493 mal)

GregBradley

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #690 am: 29.08.2005, 03:31 »

Ihr scheint's ja allesamt legitim zu finden. Verstehe (nicht).

Um das nochmal klarzustellen: Ich teile die hier vorherrschende Meinung, dass man als Käufer sich zumindest die Zeit nehmen sollte, alle Texte genau durchzulesen, ansonsten hat man wirklich selbst Schuld.

Allerdings kann ich immer noch nicht ganz nachvollziehen, wieso man solchen Schwachköpfen von Bietern nicht das Handwerk legen sollte. Die spekulieren doch ganz offensichtlich einzig und alleine darauf, dass sich jemand im Eifer des Gefechts die Überschrift überliest. Im konkreten Fall steht wird in der Produktbeschreibung ja wirklich ausschliesslich auf das Handy als Produkt eingegangen, nicht auf eine .jpeg-Datei.

Finde das voll daneben.

Wäre ich der Käufer, wäre mit einem Besuch von mir auf jeden Fall zu rechnen.
« Letzte Änderung: 29.08.2005, 17:26 von GregBradley »
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kultboy

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #691 am: 29.08.2005, 08:30 »

Und auch noch für 141 Euro! Das muss man sich mal vorstellen!  :wall:  
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Lemmy07

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #692 am: 29.08.2005, 14:16 »

Die Diskussion hatten wir ja schonmal, aber ich würde trotzdem sagen, dass das einen Betrugsversuch darstellt. Alleine schon wegen der Tatsache, dass niemand ein Bild von einem Handy kaufen würde. Bei einer Anleitung zu einem Handy, das würde ja noch ein bisschen Sinn machen, wenn man seine verloren hat, aber ein jpeg-Bild von einem Handy kauft kein Mensch. Zumal ist das Angebot so formuliert, dass man das evtl. schon übersehen könnte, vor allem jemand der sich nicht mit Computern auskennt und daher keine Ahnung hat was eine jpeg-Datei ist ("Häh, was soll den jpeg-Datei heissen? Na egal, das Gebot ist so niedrig, da schlag ich zu")...

Meiner Meinung nach ist das ein eindeutiger Betrugsversuch und müsste als solcher auch strafbar sein (wohl gemerkt, das denke ich, bin mir aber eben nicht sicher)...
Und bevor jetzt jemand kommt und sagt, dass das kein Betrugsversuch ist (blabla), sollte er sich vorher Gedanken machen, ob er das als Nicht-Anwalt so genau beurteilen kann  ;)  
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Dragondancer

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #693 am: 29.08.2005, 15:38 »

wieso werden den alle so aggressiv? ich würde mal sagen, und das obwohl ich kein jurist bin, das es kein betrugsversuch ist. er weisst im text und in der überschrift drauf hin das es nur ein jpeg ist. türlich kann man darüber streiten wie seriös sowas ist, denoch ist es legal.  :rolleyes:  
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-Stephan-

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #694 am: 29.08.2005, 21:07 »

Rechtlich wird da nicht viel zu machen sein, arglistige Täuschung dürfte schwer nachzweisen sein, ebenso sieht es wohl in Hinsicht Scheingeschäft aus, die genaue Definiton, was verkauft wird stand in der Überschrift. Sonst bliebe wohl nur noch Anfechtbarkeit wegen Verwechslung, auch das würde wohl ohne Rechtsstreit nicht nachweisbar sein, und da seh ich eigentlich mehr Chancen für den Verkäufer. Und selbst wenn, so ein Rechtsstreit dürfte auch nicht gerade preiswert werden. Zudem, bei allem Respekt, aber man muss sich doch schon Gedanken machen bzw. rausfinden, auf was man bietet. Gerade, wenn es so billig ist.

Ich seh´s so...

- ohne dem Verkäufer jetzt mal irgendwelche Hintergedanken zu unterstellen, das Ding in die Unterkategorie "Handys ohne Vertrag" zu packen, nun ja. Den Ärger kann ich schon nachvollziehen...

Nur....,

- Ebay ist nix für Kiddies, die die da bieten sind normalerweise geschäftsfähig, und lesen sollte man nun mal können, gerade bei Ebay ist so was eigentlich Pflicht, denn die ganzen Geschichten, ich erinner nur mal an die "Verkaufe GeForce .....", wo dann nur der Karton verkauft wurde, dies aber auch immer irgendwo gestanden hat. Das ganze ist selbst mir bekannt, und ich gehöre nicht gerade zu deren Nutzerkreis.

Eine ganz andere Sache ist allerdings, ob sich Ebay mit solchen Auktionen einen Gefallen tut.  Vielleicht sollte man Wege finden, solche Leute mal zu ermahnen, in die richtige Kategorie zu posten wenn das ganze auffällt. Ist ja nun wirklich keine Seltenheit, und ich denke mal ein paar "Lotsen" oder ähnliches könnte man dafür schon abstellen. Oder halt die Möglichkeit, solche Auktionen zu melden, es würde sicherlich dem Ruf von Ebay nicht schaden...
« Letzte Änderung: 29.08.2005, 21:18 von -Stephan- »
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Long John Silver

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #695 am: 29.08.2005, 21:40 »

Ob man da juristisch wirklich nix machen kann? In der Beschreibung erwähnt er ja nix davon, dass man nur ein Bild ersteigert. Da ist die komplette Geschichte des Handys.

Wäre wirklich der Oberhammer wenn der Ersteigerer (ein ex-Knacki) neben dem Verkäufer wohnen würde.

Bewertungskommentar

schokoholiker87: NEGATIV: Der Joke ging wohl in die Hose :(

jorgedosreis: POSITIV: Hab zwar nicht das Handy bekommen, dafür aber seine beiden Schneidezähne

 :lol:  
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Dragondancer

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #696 am: 29.08.2005, 21:53 »

Zitat
Ob man da juristisch wirklich nix machen kann? In der Beschreibung erwähnt er ja nix davon, dass man nur ein Bild ersteigert. Da ist die komplette Geschichte des Handys.
eben, du sagst es ja. die komplette geschichte des handy's. und im letzten drittel erwähnt er auch das es nur ein jpeg ist. aber es liest sich ja keiner alles durch. der alte trick, wie er seit etlichen jahren funkt.  :rolleyes:  
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Long John Silver

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #697 am: 29.08.2005, 22:14 »

Angenommen, der Verkäufter kommt noch auf den Trichter dass er verarscht wurde bevor er zahlt.
Könnte der Verkäufer die Kohle wirklich einfordern, evtl sogar gerichtlich? Wahrscheinlich schon oder?
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Dragondancer

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #698 am: 29.08.2005, 22:23 »

so wie es aussieht, schon.  
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Lemmy07

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #699 am: 30.08.2005, 08:16 »

Zitat
wieso werden den alle so aggressiv?

@Dragondancer: Bin eigentlich nicht aggressiv geworden, aber vor einiger Zeit hat jemand zu dem Thema eine recht strittige Meinung als absolut unumstößliche Wahrheit vertreten und ich irgendwie hätte ich jetzt mit sowas gerechnet... Sorry wenn es aggressiv geklungen hat, schliesslich wollen wir hier auf vernünftige Weise Meinungen austauschen (meistens jedenfalls ;) )

Zum Thema:
Er hätte das Geld NICHT einfordern können!
Er beschreibt in seiner Auktion das Handy! Nicht das Bild des Handys! Und das ist ein gewaltiger Unterschied! Die Daten und Leitungsfähigkeit des Handys haben in der Auktionsbeschreibung nichts zu suchen, weil er ja nur ein Bild davon verkauft. Wenn er schreibt ein Jpeg-Bild des soundso-Handys in Auflösung soundso, etc. dann wäre das eventuell auch durchsetzbar, aber so ganz sicher nicht!
Der Käufer könnte seine Gebotsabgabe (=Willenserklärung) nach §119 BGB wegen Irtums anfechten, weil alleine schon wegen des Preises völlig sicher ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage (nur Bild) nicht abgegeben hätte. Eventuell ginge auch eine Anfechtung nach §123 wegen arglistiger Täuschung. Das führt auch zu dem Ergebnis, man hat keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nötig sind. Entscheidender Unterschied ist aber, dass man bei Anfechtung wegen Irtums dem Verkäufer eventuell Schadensersatzpflichtig ist. Aber es ist fraglich, ob es als Schaden angesehen werden kann, dass der Verkäufer das Bild sonst an jemand anderen hätte verkaufen können (wäre aber sogar in diesem Fall evtl. denkbar).
Hab mir dazu extra nochmal das BGB gesucht, weil ich das alles nicht mehr auswendig wusste:

BGB


Soviel zum privatrechtlichen, ob das strafrechtlich ein Betrugsversuch ist, kann ich nicht sagen, da kenne ich mich nicht aus. Könnte ich mir aber (meine Meinung) schon vorstellen...
 
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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #700 am: 30.08.2005, 09:33 »

Ich bin ja kein YPS Hefte Sammler, aber für eine Ausgabe die noch verschlossen ist min. 20 Euro zu zahlen? Wobei der Preis sicher noch raufgeht.

Wobei, YPS Hefte hab ich früher gern gekauft. Allein wenn ich da an diese Urzeitfische denke, man war das klasse!  :lol:  
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-Stephan-

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #701 am: 30.08.2005, 10:21 »

@Lemmy: Wie gesagt, Anfechtung ist möglich, aber längst nicht sicher das die auch durchkommen würde. Es wurde sowohl in der Auktionsbezeichnung, als auch der Beschreibung erwähnt, dass hier nur das .jpeg Bild ersteigert wird, nicht das Handy. Das ist auch nirgendwo erwähnt, zudem ist er Startpreis bei 1 € gewesen, und erst durch die ganzen Gebote hochgestiegen.

Nicht das hier einer auf die Idee kommt, ich befürworte solche Auktionen, im Gegenteil.

Mich würde mal interessieren, wie in ähnlichen Fällen entschieden wurde, müsste sich doch eigentlich was zu finden, kam ja damals noch einiges häufiger vor, siehe die ganzen Verpackungs-Geschichten....
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Lemmy07

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #702 am: 30.08.2005, 13:40 »

Ja gut, da kann man sich nie ganz sicher sein, wie sowas ausgeht, aber wenn der letzte Bieter 140 Euro bietet, dann wird man da bestimmt von einem Irtum ausgehen können (bei ebay starten ja die meisten Auktionen mit 1 Euro).

Es würde mich wirklich interessieren, wie Urteile zu so einem Fall lauten. Da müsste es in der Tat wohl schon einges geben, fragt sich nur wo kommt man an solche Urteile ran?
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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #703 am: 30.08.2005, 19:57 »

Das weiss ich leider auch nicht weiter, habe bis jetzt nichts brauchbares gefunden :(

Wenn jemand was weiss, immer her damit :)
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Unknown

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Re: E-Bay Sammelthread
« Antwort #704 am: 30.08.2005, 23:46 »

@Kulty: Urzeitfische? Konnte man die so mit einem Magneten angeln?
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