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Autor Thema: ALLGEMEINWISSEN  (Gelesen 20207 mal)

GregBradley

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« Antwort #45 am: 21.04.2005, 21:53 »

Zitat
Holland gab es damals aber noch nicht!
JAAAAAAAA-HAAAAAAAAAAA, und deswegen war er auch DEEEEUUUUUUU-TSCHEEEEEEEER!!

Einen Polen nenne ich übrigens immer einen Polen, ganz egal wo er geboren ist, wieso?  :D  
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GregBradley

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« Antwort #46 am: 01.05.2005, 12:23 »

Es gab auf Grund der letzten Landtagswahlen einige kleine Veränderungen in Sachen Ministerpräsidenten. Habe den diesbezüglichen Beitrag auf Seite 1 editiert.
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Oldie Goldie

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« Antwort #47 am: 17.05.2005, 17:32 »

Inhalt der Menschenrechte:

Freiheitsrechte:
Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum, Sicherheit der Person
Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
Meinungsfreiheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Reisefreiheit
Versammlungsfreiheit
Informationsfreiheit
Berufsfreiheit
usw.

Justizielle Menschenrechte:
Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
Faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern (fair trial)
Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Nulla poena sine lege)
Unschuldsvermutung in dubio pro reo
usw.

Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Gleichberechtung von Mann und Frau (Art. 3)
Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)


PS: Die Zensur von Dark Forces verstieß gegen das Menschenrecht.  :D
Zitat
Den Menschenrechten widerspricht jede Zuwiderhandlung, insbesondere:
Sklaverei
Folter
Todesstrafe
Diskriminierung
Zensur
willkürliche oder geheime Haft
das Konzept der Kindersoldaten
« Letzte Änderung: 17.05.2005, 17:34 von Oldie Goldie »
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kultboy

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« Antwort #48 am: 17.05.2005, 21:22 »

Zitat
Meinungsfreiheit
Gilt das auch in der Arbeit? Wenn ja, dann wäre ich dort bestimmt schon entlassen.  :lol:  
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Unknown

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« Antwort #49 am: 18.05.2005, 22:06 »

Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung?

So so.

Und warum klagt niemand von den Arbeitslosen dieses Recht ein?
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Oldie Goldie

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #50 am: 19.05.2005, 04:25 »

Weil sie wahrscheinlich gar nicht wissen, daß es dieses Recht gibt.  :D  
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GregBradley

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #51 am: 10.06.2005, 03:37 »

Aktueller und wichtiger denn je: Allgemeinwissen über die Europäische Union!!



DIE MITGLIEDSSTAATEN:[/u]

Gründerstaaten (1952 der Montanunion (EGKS) und der EWG, sowie 1958 der Euratom)

1. Frankreich
2. Italien
3. Deutschland
4. Luxemburg
5. Belgien
6. Niederlande

1973

7. Dänemark
8. Irland
9. Vereinigtes Königreich Großbritannien

1981

10. Griechenland

1986

11. Spanien
12. Portugal

(Diese zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) unterzeichneten am 7. Februar 1992 in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union (EU).)

1995

13. Österreich
14. Finnland
15. Schweden

2004

16. Estland
17. Lettland
18. Litauen
19. Malta
20. Polen
21. Slowakei
22. Slowenien
23. Tschechien
24. Ungarn
25. Zypern.


Die Kandidaten:

Den Status von Beitrittskandidaten haben derzeit:
* Bulgarien (voraussichtlich 2007)
* Rumänien (voraussichtlich 2007)
* Kroatien.

Den Status eines Beitrittskandidaten hat auch die
* Schweiz,
deren Beitrittsgesuch allerdings ruht.

Kandidat ohne Aufnahmetermin ist die
* Türkei.

Um eine Mitgliedschaft in der EU beworben hat sich außerdem:
* Mazedonien.



DIE INSTITUTIONEN DER EU:[/u]

Das Europäische Parlament: Stimme des Volkes

Das Europäische Parlament (EP) ist die demokratische Stimme der Bürger Europas. Es wird alle fünf Jahre direkt gewählt; die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach nationaler Zugehörigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP), sondern nach sieben Fraktionen. Die Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitglieder jeweils angehören. Einige Abgeordnete gehören allerdings keiner Fraktion an. Bei der letzten Wahl im Juni 2004 betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter etwa 30%.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:

    * Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung; durch das Mitentscheidungsverfahren hat das EP in diesem Bereich die gleichen Rechte wie der Rat;
    * Genehmigung des EU-Haushalts;
    * demokratische Kontrolle der anderen EU-Organe; dies beinhaltet das Recht,
      Untersuchungsausschüsse einzusetzen;
    * Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen, z. B. dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur EU sowie Handels- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Drittländern.

Das EP hat den Sacharow-Preis ins Leben gerufen, mit dem das Parlament alljährlich
Einzelpersonen oder Einrichtungen auszeichnet, die sich, gleich wo auf der Welt, um die Verteidigung der Menschenrechte verdient gemacht haben.
Wie die nationalen Parlamente verfügt das EP über parlamentarische Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragen befassen (auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Umwelt usw.). Über einen dieser Ausschüsse, den Petitionsausschuss, können europäische Bürger Petitionen unmittelbar an das Parlament richten. Zudem ernennt das Parlament einen europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgern über Missstände in der EU-Verwaltung nachgeht.    

Josep Borrel Fontelles ist Präsident des Europäischen Parlaments.
   Josep Borrel Fontelles

Der Rat der Europäischen Union: Stimme der Mitgliedstaaten

Der Rat der Europäischen Union - früher auch als Ministerrat bekannt - ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. In ihm kommen die Vertreter der Regierungen der 25 Mitgliedstaaten zusammen, die Sie auf nationaler Ebene wählen. Er ist das Forum, in dem die Vertreter Ihrer Regierung Ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt. Wenn es um die Grundzüge der Politik geht, treten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat zusammen.

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament legt der Rat Regeln für alle Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) fest, die den so genannten ersten Pfeiler der EU bilden. Die EG befasst sich mit dem Binnenmarkt sowie mit den meisten gemeinschaftlichen Politikbereichen und garantiert den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.
Darüber hinaus besitzt der Rat die wesentliche Zuständigkeit für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen im Rahmen des so genannten zweiten und dritten Pfeilers, d. h. in den Bereichen gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres. Die Regierungen arbeiten in der EU z. B. bei der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel zusammen. Die Mitgliedstaaten vereinen ihre Kräfte und sprechen mit einer Stimme in auswärtigen Angelegenheiten, unterstützt von dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.


Der Vorsitz im Rat

Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate. Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in allen Tagungen führen, wobei sie gesetzgeberische und politische Entscheidungen vorantreiben und Kompromisse unter den Mitgliedstaaten vermitteln.

Folgende Reihenfolge ist für den Zeitraum 2003-2006 vorgesehen:

2003    Erstes Halbjahr:    Griechenland
     Zweites Halbjahr:    Italien
2004    Erstes Halbjahr:    Irland
     Zweites Halbjahr:    Niederlande
2005    Erstes Halbjahr:    Luxemburg (derzeit; unter Ministerpräsident Jean-Claude Juncker)
     Zweites Halbjahr:    Vereinigtes Königreich
2006    Erstes Halbjahr:    Österreich
     Zweites Halbjahr:    Finnland

Über die Beschlüsse im Rat wird abgestimmt. Je größer die Bevölkerung eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es. Ihre Anzahl steigt aber nicht genau proportional, sondern ist zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst

Seit dem 01. November 2004 verfügen die einzelnen Länder (einschließlich der neuen Mitgliedstaaten) über die folgende Anzahl von Stimmen:

Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich...........29
Spanien und Polen..........................................................................27
Niederlande...................................................................................13
Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn und Portugal....12
Österreich und Schweden................................................................10
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland...............................7
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien...........................4
Malta...............................................................................................3
INSGESAMT..................................................................................321


Beschlussfassung mit "qualifizierter Mehrheit"

Die meisten Beschlüsse im Rat werden mit "qualifizierter Mehrheit" gefasst. Das bedeutet, dass für die Annahme eines Vorschlags eine bestimmte Mindestanzahl von Stimmen erforderlich ist (die Einzelheiten werden weiter unten angeführt).

In einigen besonders sensiblen Bereichen wie GASP, Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates jedoch einstimmig gefasst werden. Mit anderen Worten kann jeder Mitgliedstaat in diesen Bereichen ein Veto einlegen.

Einstimmigkeit ist schon unter 15 Staaten schwierig zu erreichen, und in einer erweiterten Union mit 27 oder mehr Mitgliedern wird dies praktisch unmöglich sein. Würde die EU versuchen, mit den derzeit geltenden Regeln weiterzuarbeiten, würde sie gelähmt und damit in vielen wichtigen Bereichen handlungsunfähig sein. Daher wurden die Regeln im Vertrag von Nizza so geändert, dass der Rat in einer ziemlich großen Zahl von Bereichen, die bisher Einstimmigkeit erforderten, Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit fassen kann.

Bis zum 1. Mai 2004 sind mindestens 62 von insgesamt 87 Stimmen (d. h. 71,3 %) für eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Für sechs Monate ab dem 1. Mai 2004, wenn neue Mitgliedstaaten der EU beitreten, bestehen Übergangsregelungen.

Ab 1. November 2004 gilt eine qualifizierte Mehrheit als erreicht,

    * wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine Zweidrittelmehrheit) zustimmt UND
    * wenn mindestens 232 befürwortende Stimmen abgegeben werden, d.h. 72,3 % der Gesamtzahl (etwa der gleiche Anteil wie vorher).

Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat fordern, dass überprüft wird, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Kann dies nicht bestätigt werden, gilt der Beschluss als abgelehnt.

Javier Solana gibt der EU-Diplomatie ein Gesicht als Hoher Vertreter
 für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Javier Solana

Solana wird übrigens den im Politik-Thread von mir bereits erwähnten neu geschaffenen Posten des EU-Außenministers ausüben, sobald die EU-Verfassung in Kraft tritt!!

Die Europäische Kommission: Der Motor der Union

Die Europäische Kommission ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft in der Europäischen Union zuständig.

Sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Aktivitäten und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Die Europäische Kommission besteht aus 20 Frauen und Männern (die Zahl erhöht sich 2004) und wird von etwa 24 000 Beamten unterstützt. Der Präsident wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden.
Die Kommission ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Großteil ihrer Mitarbeiter arbeitet in Brüssel.

José Manuel Barroso steht als Präsident der Europäischen Kommission
an der Spitze des Exekutivorgans der EU.
José Manuel Barroso

Dieses "institutionelle Dreieck" erstellt die politischen Programme und Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen), die in der ganzen EU gelten.
Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.


Der Europäische Gerichtshof

Wenn gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen werden, ist natürlich auch sicherzustellen, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU-Verträge und EU-Rechtsvorschriften bei. Nationale Gerichte müssen sich bei Unsicherheiten in der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften an den Gerichtshof wenden, und Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU-Organe klagen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg.

Der Europäische Rechnungshof

Die Finanzmittel der EU müssen vorschriftsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Der Rechnungshof, ein unabhängiges EU-Organ mit Sitz in Luxemburg, kontrolliert, wie und wofür dieses Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof strebt an, dass der Steuerzahler mehr Gegenwert für das Geld bekommt, das der EU zur Verfügung gestellt wird.

>Die Finanzinstitute:

Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank ist zuständig für die einheitliche Währung, den Euro. Als unabhängige Instanz entscheidet sie über die europäische Währungspolitik, wie beispielsweise die Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität, d. h., sie will verhindern, dass die europäische Wirtschaft durch Inflation geschädigt wird. Aber die Währungspolitik spielt auch eine Rolle bei anderen politischen Zielsetzungen der EU. Die Europäische Zentralbank ist in Frankfurt am Main ansässig. Geleitet wird sie von einem Präsidenten und einem Direktorium in enger Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der EU-Staaten.

Die Europäische Investitionsbank

Die Bank leiht Geld zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, insbesondere für Projekte, die benachteiligten Regionen zugute kommen. So finanziert sie beispielsweise Bahnverbindungen, Autobahnen, Flughäfen, Umweltschutzmaßnahmen und, über Partnerbanken, Investitionen der kleinen und mittleren Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern. Die Anleihen unterstützen auch den Erweiterungsprozess der Union sowie deren Entwicklungshilfepolitik. Die Bank hat ihren Sitz in Luxemburg und nimmt Geldmittel auf dem Kapitalmarkt auf. Als nicht gewinnorientierte Organisation kann sie zu günstigen Konditionen Geld leihen.

Der  Europäische Investionsfonds

Dieser gewährt kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften und Venture-Kapital.

>Beratende Gremien:

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

Unter den 222 Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ab 2004 mehr) sind die wichtigsten Interessengruppen der EU vertreten: von den Arbeitgebern bis zu den Gewerkschaften und von den Verbrauchern bis zu den Umweltschützern. Der Ausschuss hat beratende Funktion und nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU-Initiativen. Mit diesem Gremium wird die gemeinsame europäische Tradition der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das politische Leben fortgesetzt.

Der Ausschuss der Regionen

Viele Entscheidungen in der EU wirken sich unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene aus. Über den Ausschuss der Regionen werden die kommunalen und regionalen Behörden gehört, bevor die EU Entscheidungen in so unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Beschäftigung oder Verkehr fällt. Der Ausschuss besteht aus 222 Mitgliedern (ab 2004 mehr), darunter zahlreiche führende Regionalpolitiker und Bürgermeister.

>Der Bürgerbeauftragte:

Der Europäische Bürgerbeauftragte

Dieserschützt die europäischen Bürger und Unternehmen vor Missständen in der Verwaltung.

>Der Datenschutzbeauftragte:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der European Data Protection Supervisor (EDPS) sorgt dafür, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.

>Interinstitutionelle Gremien:

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

Es veröffentlicht, druckt und vertreibt Informationen über die EU und ihre Arbeit.

Das Europäische Amt für Personalauswahl

Es rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderer Gremien.

>Dezentrale Gremien:

* 16 spezialisierte Agenturen ("Gemeinschaftsagenturen") befassen sich mit besonderen fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben innerhalb des "Gemeinschaftsbereichs" der EU ("erste Säule" der Europäischen Union);
* Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien und das Satellitenzentrum der Europäischen Union befassen sich mit besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ("zweite Säule" der Europäischen Union);
* Europol und Eurojust tragen zur Koordinierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bei ("dritte Säule" der Europäischen Union).



VERTRÄGE UND RECHT[/u]

 Die europäische Integration beruht auf vier Gründungsverträgen:

    * Dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet worden ist, am 23. Juli 1952 in Kraft getreten und am 23. Juli 2002 ausgelaufen ist;
    * Dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG);
    * Dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der (wie auch der EWG-Vertrag) am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet worden und am 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist. Diese Verträge werden oft als "Verträge von Rom" bezeichnet. Der Ausdruck "Vertrag von Rom" bezeichnet nur den EWG-Vertrag;
    * Dem Vertrag über die Europäische Union,der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet worden und am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Durch den Vertrag von Maastricht wurde aus der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" die "Europäische Gemeinschaft". Für einige Bereiche, z.B. "Verteidigung" und "Justiz und Inneres", wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt. Durch Eingliederung dieser zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in das bestehende "Gemeinschaftssystem" wurde durch den Vertrag von Maastricht eine neue politische und wirtschaftliche Struktur geschaffen, die drei "Säulen" umfasst: Die Europäische Union (EU).

Die Gründungsverträge sind mehrmals geändert worden, insbesondere mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten 1973 (Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich), 1981 (Griechenland), 1986 (Spanien und Portugal) und 1995 (Österreich, Finnland und Schweden). Ferner sind weitreichende Reformen mit wesentlichen institutionellen Änderungen und neuen Zuständigkeitsbereichen für die Europäischen Organe erfolgt:

    * Der Fusionsvertrag wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Er führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften;
    * Die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet wurde, trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Sie ermöglichte die zur Vollendung des Binnenmarkts erforderlichen Anpassungen.
    * Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1.Mai 1999 in Kraft. Er bewirkte Änderungen des EU-Vertrags und der EG-Verträge (Zahlen für die Artikel des EU-Vertrags anstatt Buchstaben).
    * Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Er bewirkt weitere Änderungen am EU-Vertrag und den EG-Verträgen: Änderung der Arbeitsweise der EU-Organe und Institutionen; das Abstimmen mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) wird in vielen Bereichen der EU-Beschlussfassung zur Regel.

      Der Konvent über die Zukunft Europas und der Vertrag über den Beitritt von
      zehn neuen Mitgliedstaaten, der am 16. April 2003 unterzeichnet wurde und am
      1. Mai 2004 in Kraft trat, wird voraussichtlich weitere Vertragsänderungen
      zur Folge haben.



DER EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSRAUM (EWR):[/u]

Mit 40 % des Welthandels der größte gemeinsame Markt der Welt. Er trat am 01.01.1994 in Kraft und umfasste die damals 12 EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien; Europäische Union) und 6 der damals 7 EFTA-Staaten (Finnland, Island, Liechtenstein, Österreich, Norwegen und Schweden) mit insgesamt 370 Millionen Menschen.
Die Schweiz schloss sich als einziger EFTA-Staat nicht dem EWR an.
Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw.

Derzeitige Mitglieder sind: alle 25 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA):

EFTA ist die englische Abkürzung für European Free Trade Association. Es ist eine 1960 von Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründete Freihandelszone mit Sitz in Genf.
Nach dem Beitritt Dänemarks, Großbritanniens (beide 1973), Portugals (1986), sowie Schwedens und Finnlands (beide 1995) zu der EU gehören ihr derzeit noch Island (seit 1970), Norwegen, Liechtenstein (seit 1991) und die Schweiz an. Seit 1. 1. 1994 bilden die EFTA (mit Ausnahme der Schweiz) und die EU-Staaten den Europäischen Wirtschaftsraum.

Als wirtschaftliches Gegengewicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, sind die Ziele der EFTA Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Erhöhung des Lebensstandards durch Beseitigung von Handelsbarrieren.
Im Gegensatz zur EU bildet sie keine Zollunion und betreibt keine gemeinsame Außenhandelspolitik. Starke wirtschaftliche Verflechtungen zwischen EFTA und EG führten 1973 zu einem Freihandelsabkommen. In den 90er Jahren wurden mit den Staaten Mittel- und Osteuropas Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Seit dem 01.01.1995 bilden nur noch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island die EFTA.
« Letzte Änderung: 10.06.2005, 06:04 von GregBradley »
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« Antwort #52 am: 10.06.2005, 05:00 »

DIE KOMMISSARE:

Mitglieder der EU-Kommission unter Kommissionspräsident José Manuel Barroso (2004-2009)


José Manuel Barroso (Portugiese)
Präsident


Margot Wallström (Schwedin)
Vizepräsidentin
Institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie

Günter Verheugen (Deutscher)
Vizepräsident
Unternehmen und Industrie

Jaques Barrot (Franzose)
Vizepräsident
Verkehr

Siim Kallas (Este)
Vizepräsident
Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung
« Letzte Änderung: 10.06.2005, 05:18 von GregBradley »
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« Antwort #53 am: 10.06.2005, 05:07 »

Franco Frattini (Italiener)
Vizepräsident
Justiz, Freiheit und Sicherheit

Viviane Reding (Luxemburgerin)
Informationsgesellschaft
und Medien

Stavros Dimas (Grieche)
Umwelt

Joaquín Almunia (Spanier)
Wirtschaft
und Währung
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« Antwort #54 am: 10.06.2005, 05:13 »

Danuta Hübner (Polin)
Regionalpolitik

Joe Borg (Malteser)
Fischerei und maritime Angelegenheiten

Dalia Grybauskaitė (Lettin)
Finanzplanung
und Haushalt

Janez Potočnik (Slowene)
Wissenschaft
und Forschung
« Letzte Änderung: 10.06.2005, 05:36 von GregBradley »
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« Antwort #55 am: 10.06.2005, 05:16 »

Ján Figel' (Slowake)
Allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit

Markos Kyprianou (Zypriote)
Gesundheit und Verbraucherschutz

Olli Rehn (Finne)
Erweiterung

Louis Michel (Belgier)
Entwicklung und humanitäre Hilfe
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« Antwort #56 am: 10.06.2005, 05:24 »

László Kovács (Ungar)
Steuern und Zollunion

Neelie Kroes (Niederländerin)
Wettbewerb

Mariann Fischer Boel (Dänin)
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
 
Benita Ferrero-Waldner (Österreicherin)
Außenbeziehungen
und europäische Nachbarschaftspolitik
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GregBradley

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« Antwort #57 am: 10.06.2005, 05:26 »

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« Letzte Änderung: 10.06.2005, 05:40 von GregBradley »
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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #58 am: 10.06.2005, 08:42 »

Danke Greg! Hab da gleich einiges neues gelesen!

Wobei mir dieser José Manuel Barroso überhaupt nicht zusagt, allein wenn die Fresse im TV sehe, könnte ich in :hauen:  
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-Stephan-

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #59 am: 11.06.2005, 10:50 »

Immer wieder nett, danke Greg :)

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, hier auf einzelne Beiträge zu verlinken? So könnte man dann ja für diesen Thread eine Art Inhaltsverzeichnis in einem dafür gesonderten Thread (z. b. per Direktlink auf den passenden Post in diesem Thread kommen) kommen, so hätten wir unsere eigene kleine Kultboy-Bibiliothek ;)
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