DasZwergmonster schrieb am 27.05.2024, 10:10:
Sowas nannte ja früher "Grauimport". Nicht verboten, aber nicht erwünscht. Wenn man damals ein Spiel aus den USA oder Japan bestellt hat, hat man dem deutschen Vertrieb den Umsatz weggenommen. So wird es hier auch gewesen sein, nur eben andersrum.
Jein. Als Privatperson darfst Du Ware aus einem fremden Wirtschaftsraum grau importieren und hier nutzen.Sowas nannte ja früher "Grauimport". Nicht verboten, aber nicht erwünscht. Wenn man damals ein Spiel aus den USA oder Japan bestellt hat, hat man dem deutschen Vertrieb den Umsatz weggenommen. So wird es hier auch gewesen sein, nur eben andersrum.
Als gewerblicher Teilnehmer zum Weiterverkauft darfst Du das hingegen u. U. tatsächlich nicht. Es kann einen markenrechtlicher Verstoß sein, wenn Du ohne Erlaubnis des Herstellers z. B. Smartphones oder Kleidung z. B. aus den USA oder dem UK in den EWR importierst und dann hier gewerblich verkaufst. Insofern ist der Aufkleber eine Info für den gewerblichen Im- und Export.
Kommentar wurde am 27.05.2024, 12:35 von DaBBa editiert.