Härter als die Telekom
Die Cover-Überschrift bezieht sich auf das Betreibungsverbot von eigenen schnellen Modems im Netz der Telekom bzw. der Post. Bis 1986 waren nur die teuren, lahmen (300 baud) posteigenen Modems für den Betrieb zugelassen, ansonsten drohte ein saftiges Bußgeld und Einzug des Modems wegen Störerhaftung. Ab 1987 wurden langsam auch Modems von Drittanbietern erlaubt, die eine Postzulassung erhalten haben (Link: Computerwoche - Modem-Liberalisierung der Post), diese waren meist immer noch teurer und wesentlich langsamer als die (illegale) Konkurrenz. Für weiteres siehe z.B. Link.