Quizfragen aus der Welt des Rechts

Begonnen von Elvis, 18.02.2006, 23:02

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invincible warrior

Mhhmhhhh, wenn ich recht informiert bin, wird auf die Rechte der Väter geschissen und Kinder können sowieso nicht beurteilen, was für sie gut ist. Bei Kindern wird glaube ich gesagt, die würden entweder eingeschüchtert werden oder anderweitig beeinflußt werden, aus diesem Grund urteilt das Gericht bevorzugt für die Mutter, nicht immer zum Vorteil für die Kinder. Das könnte sich ändern, wenn das Kind 14 ist und damit Jugendlicher.
Der Vater braucht glaube ich auch trifftige Gründe, wieso seine Frau nicht das Kind erziehen darf. Sprich, solange die Mutter nicht grade Alkoholikerin oder asozial ist, siehts schlecht aus.

Elvis

#16
Denkbar ist folgende Lösung:

Erlass von vorsorglichen Massnahmen während des Scheidungsverfahrens
gemäss ZGB 137 Abs. 2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a137.html

Persönliche Anhörung von Anton gemäss ZGB 144 Abs. 2  http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a144.html (soweit nicht sein
Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen).
- Alter des Anton: Er ist 12 jährig und somit in der Lage sich eine
eigene Meinung zu bilden.
- Wichtige Gründe (im Hinblick auf das Kindeswohl) gegen eine
Anhörung von Anton bestehen nicht.
- (Ferner besteht auch keine Dringlichkeit, bei der eine Anhörung im
Verfahren der vorsorglichen Massnahme allenfalls unterbleiben
könnte.)

Fazit: Anton hätte schon vor Erlass der vorsorglichen Massnahmen vom
Richter angehört werden müssen.

(aber in der Gerichtspraxis landet das Kind halt meist schon bei der Mutter)