ACHTUNG! Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
Alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet!
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.