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Autor Thema: Die tägliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon  (Gelesen 4384 mal)

lonely-george

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #15 am: 02.06.2006, 17:14 »

Hehe jo ich bekomme sogar emails von Banken in den USA und GB wo ich bisher nie Kunde war und die auch meine Pinnummern dann haben wollen. Oder ich hab auch schon ne Million geerbt aus Südafrika.

Bei den Banken ist es so nervig, das ich jetzt wenn im Bereff Postbank oder Raifeisenbank oder sowas vorkommt, die Automatisch in den Lösche Ordner verschiebe.

Mann kann da mit den Nachrichtenregln so einiges machen, aber mann muss schon aufpassen das mann keine wörter sperren lässt die auch mal jemand in den Betreff schreiben sollte den mann kennt.

aber warum sollte jemand" Raifeinsenbanken " in den Betreff schreiben ....
Oder Viagra kann mann eigentlich auch getrost automatisch löschen lassen  ;)
 
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-Stephan-

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #16 am: 02.06.2006, 18:08 »

das mit dem Banken E-Mail Spam kenn ich inzwischen auch schon zur genüge, besondere Favoriten in meinem Postfach sind da die Postbank und VR-Bank - schade nur, dass ich dort überhaupt keine Konten habe :D ;)

Aber wie schon gesagt, mich nerven am meisten auch die Telefon-Anrufe. Besonders, wenn ich von dieser Firma dann auch Leistungen (z. B. Abonnement) o. ä. beziehe, dass könnte mich wirklich ein wenig aufregen...

 
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suk

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #17 am: 03.06.2006, 12:54 »

Also ich hab so nen Aufkleber am Briefkasten. Werbung ist mir da ein Fremdwort.  :popo:  
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Was ist der Unterschied zwischen Rassismus und Chinesen?
Rassismus hat viele Gesichter...

whitesport

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #18 am: 06.06.2006, 00:12 »

hat sich so zugetragen, stimmt wirklich. auch das mich der chef anschliessend angerufen hat, das wird wohl natürlich nicht die skl selber gewesen sein sondern irgendein beauftragtes call-center. das ding muss eigentlich trotz waffenschein im abgeschlossenen waffenschrank liegen nur da macht es wenig sinn, wenn sich jemand gewaltsam zugang zu deiner wohnung verschaffen will (auch das ist mir schon passiert).

hab da mal offtopic noch ne geschichte parat, für die ein kumpel von mir kürzlich bestraft wurde:

bei ihm wurde zweimal auf die gleiche art eingebrochen, immer das gleiche fenster und er wohnt ziemlich ländlich und das auch noch abseits. also stellt er eine bärenfalle in seiner wohnung genau auf den boden unter dem fenster. es kam, wie es kommen musste (oder sollte): eines nachts stapft der typ, der wahrscheinlich auch die anderen male dort eingebrochen ist in die falle   :P und ist natürlich ziemlich am arsch... stell ich mir auch ziemlich schmerzhaft vor. das ende vom lied ist, das mein kollege zu einer bewährungsstrafe von einem jahr verurteilt wurde wegen schwerer körperverletzung. absolut ätzend so eine rechtssprechung, wo man nichtmal sein eigenes haus schützen kann. ok, das mittel war recht hart, nur bei bewerbungen macht sich sowas ziemlich scheisse, wenn ein führungszeugnis verlangt wird.
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Frank

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #19 am: 06.06.2006, 02:09 »

nunja so ein Zeignis benötigt man ja meist für vertrauenswürdige Jobs, da kann dein Freund mit der Anekdote bestimmt gut als sicherheitsbewusster Bürger punkten. :D  
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GregBradley

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #20 am: 06.06.2006, 03:38 »

Außerdem gibt es ja auch immer noch Jobs, bei denen die Arbeitgeber weniger Wert auf ein sauberes Führungszeugnis legen: Geldeintreiber zum Beispiel oder Berufsschläger. :oben: ;) :D

Sag mal whitesport, wo wohnst Du denn bitteschön, wenn da bei Euch in der Gegend dauernd eingebrochen wird?  :conf:

Die Geschichte mit der Bärenfalle kommt mir reichlich absurd vor. So absurd, dass man sie eigentlich schon in der Bild Zeitung gelesen haben müsste (hat jemand?). Und vor allem, wer hat denn um Himmels Willen eine Bärenfalle zu Hause? Vor allem, wo es in Deutschland ja auch so viele Bären gibt*
Mich würde mal interessieren, inwieweit eine solche Rechtsprechung überhaupt möglich ist. Vielleicht kann unser Rechtsexperte Elvis kurz dazu Stellung beziehen?




*ja, ich weiss, diesen einen, der da neuerdinhgs in Bayern sein Unwesen treibt, aber das konnte Dein Kumpel ja kaum ahnen...
« Letzte Änderung: 06.06.2006, 03:38 von GregBradley »
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Elvis

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Die t?gliche Werbung im Briefkasten u. am Telefon
« Antwort #21 am: 06.06.2006, 23:39 »

Zitat
eines nachts stapft der typ, der wahrscheinlich auch die anderen male dort eingebrochen ist in die falle   :P und ist natürlich ziemlich am arsch... stell ich mir auch ziemlich schmerzhaft vor. das ende vom lied ist, das mein kollege zu einer bewährungsstrafe von einem jahr verurteilt wurde wegen schwerer körperverletzung. absolut ätzend so eine rechtssprechung, wo man nichtmal sein eigenes haus schützen kann. ok, das mittel war recht hart, nur bei bewerbungen macht sich sowas ziemlich scheisse, wenn ein führungszeugnis verlangt wird.
Ja, der Entscheid ist richtig.

Da geht es wohl um eine Art Notwehr.

es fragt sich, was für Rechtsgüter da gegeneinander abgewogen werden. Vermögen vs. körperliche Integrität. Das Vermögen ist immer weniger hoch zu gewichten als die körperliche Integrität. Es hätte zudem sicher "sanftere" Methoden gegeben, um den Einbrecher zu stoppen. Zweck und Mittel sind auch in keinem Verhältnis.

Einen ähnlichen Fall gab es neulich in Zürich. Ein Taxifahrer wurde ausgeraubt (ein paar 100 Fr.) - er hat, als der Räuber flüchten wollte, den Räuber überfahren --> rechtswidriger Notwehrexzess.

Ich kann die Rechtsprechung aus der juristischen Sicht gut nachvollziehen. Oder hättet ihr es lieber, wenn alle Bürger Selbstjustiz üben? Wenn euch jemand dumm anguckt, dann knallt ihr ihn über den Haufen?
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Frank

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« Antwort #22 am: 07.06.2006, 00:04 »

es gibt einen Unterschied zwischen Dummgucken und Diebstahl.
 
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Elvis

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« Antwort #23 am: 07.06.2006, 00:14 »

Ja, aber der Unterschied zwischen Dummgucken und Diebstahl ist bedeutend kleiner als zwischen Dummgucken und Körperverletzung. Und schwere Körperverletzung heisst:

Zitat
§ 226

Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1.  das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2.  ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3.  in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html

Notwehr:
Zitat
§  32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Ich bleibe dabei. Die Entscheidung, den Hausbesitzer zu bestrafen, wenn er einem potentiellen Einbrecher eine Bärenfalle bereitstellt, ist vollkommen richtig. Die Reaktion des Hausbesitzers - eben das Fallenstellen - war völlig übertrieben. Es hätte schonendere Gegenmittel gegen Einbrüche gegeben.
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Frank

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« Antwort #24 am: 07.06.2006, 00:23 »

bestraft man einen Autofahrer auf der Autobahn weil ein Fußgänger auf der Straße läuft und er ihn umfährt? Der Fussgänger wusste doch das er dort nichts zu suchen hat... ok weit hergeholt...
abgesehen davon wenn er eine Panne hatte..naja kein so gutes Beispiel, ich hoffe du verstehst mich.. er hatte doch dort nichts zu suchen..
« Letzte Änderung: 07.06.2006, 00:26 von Frank »
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Elvis

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« Antwort #25 am: 07.06.2006, 00:36 »

Hmmm.... juristisch gesehen vergleichst du jetzt ziemlich verschiedene Dinge. Bei dem Haus schaffst Du eine Gefahrenquelle mit dem Vorsatz, einen Einbrecher vorsätzlich schwer zu verletzen.

Beim Autofahrer auf der Autobahn ist wichtig, ob er sich pflichtgemäss verhalten hat. Wäre bei dem Autofahrer denkbar gewesen, dass er sich anders verhalten hätte können und zwar so, dass dem Fussgänger nichts passiert wäre? Ein ähnliches Beispiel wie bei Dir mit der Autobahn wäre das folgende Beispiel:

Ein Lastwagenfahrer überholt einen Fahrradfahrer und hält den empfohlenen Seitenabstand ein. Der Radfahrer kippt aber um und gerät in die Räder des LKWs. Hat sich der LKW-Fahrer strafbar gemacht? Nein.
Wie wäre die Variante, wenn der LKW-Fahrer den empfohlenen Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten hätte? Dann macht er sich strafbar.
Wie wäre es, wenn der LKW-Fahrer noch hätte reagieren können aber es absichtlich nicht tat oder aus fahrlässigkeit? In dem Falle macht er sich eher strafbar. Kommt auf die konkreten Umstände drauf an.
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Frank

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« Antwort #26 am: 07.06.2006, 00:37 »

du meinst also Unverhältnismäßigkeit der Mittel?

ah ich versteh hast du ja oben schon gepostet...
leuchtet ein
« Letzte Änderung: 07.06.2006, 00:45 von Frank »
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PsychoT

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« Antwort #27 am: 07.06.2006, 00:51 »

Zitat
es fragt sich, was für Rechtsgüter da gegeneinander abgewogen werden. Vermögen vs. körperliche Integrität. Das Vermögen ist immer weniger hoch zu gewichten als die körperliche Integrität.
Warum wird dann z.B. Steuerhinterzug härter bestraft als z.B. gefährliche Körperverletzung? Von wegen körperliche Integrität ist höher zu gewichten als Vermögen. In Deutschland jedenfalls nicht... :rolleyes:
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GregBradley

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« Antwort #28 am: 07.06.2006, 04:10 »

@ Elvis

Danke für Deine fachmännische Analyse!! :)


Allerdings kann ich hier der Rechtsprechung nicht beipflichten. Normalerweise bin ich ja wirklich kein Freund drakonischer Selbstjustizmaßnahmen, aber wenn es um die eigenen vier Wände geht, hört für mich der Spaß auf - und zwar sowas von!!
Hier halte ich es mit dem Sprichwort "Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um". Und wer so wenig Respekt vor der Privatsphäre und dem Eigentum anderer Menschen hat, dass er, nur um sich selbst zu bereichern, in fremde Wohnungen steigt, der hat ab Betreten selbiger - nach meinem Dafürhalten - auch für jede Konsequenz gerade zu stehen. Vor allem, wenn es sich dabei um eine dreiste Wiederholungstat handelt.
Mein Mitleid für den Einbrecher hält sich, ganz davon abgesehen, dass ich die Geschichte als solche stark anzweifle, daher sehr in Grenzen, auch wenn ich natürlich den Standpunkt des Gesetzgebers ein Stück weit nachvollziehen kann.
« Letzte Änderung: 07.06.2006, 04:11 von GregBradley »
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« Antwort #29 am: 07.06.2006, 08:59 »

Zitat
Warum wird dann z.B. Steuerhinterzug härter bestraft als z.B. gefährliche Körperverletzung? Von wegen körperliche Integrität ist höher zu gewichten als Vermögen. In Deutschland jedenfalls nicht... :rolleyes:
Bei der Steuerhinterziehung wird nicht das Vermögen geschützt sondern der Staat in seinem Recht, Steuern zu erheben. Das ist eine reine politische Entscheidung.
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