Es geht ja auch nicht darum, dass er beten darf oder nicht. Ich denke, dass ist jedem einigermassen klar, dass dies kein Problem darstellt.
Es dreht sich eher um die Sonderbehandlung und darum, dass so ein Aufwand betrieben wird ein "Recht" (welches im Übrigen niemand bestreitet) zu erklagen.
Man muss sich ggf. auch klar machen, dass so eine Klage ja auch nicht ganz billig ist. Dass dieses Kind,dieser Junge evtl. einfach instrumentalisiert wird um eine Grundsatzregelung zu schaffen.
Wie kommt ein Junge überhaupt darauf?
Ich finde die Nummer seltsam.
Überhaupt schon, dass sich Gerichte mit so einem Kram auseinandersetzen müssen.
Wenn er beten will, darf er sich bestimmt zurückziehen und sein Ding machen.
Aber extra einen Gebetstraum aufmachen zu müssen. Dies quasi für die Allgemeinheit festschreiben zu lassen halte ich für Murks und ein falsches Zeichen zur falschen Zeit.