Das Urheberrecht schützt nur Eigenwerke. Scans und Screenshots sind digitale Kopien, für die ich mir ganz streng genommen jedesmal eine Berechtigung einholen müßte. Die Scanner besitzen keinerlei Eigentumsrechte daran, wäre ja noch schöner.
Edit: Bei den System Fotos sieht die Sache wieder anders aus. Wenn ich ein nettes Foto von meinem C64 erstelle war ich künstlerisch tätig.
Da könntest du vor Gericht deine Rechte durchaus einklagen. Es gibt ja diesen Fotografen Abzocker, der Bilder von Äpfeln, Tassen hastenichgesehen ins Internet stellt. Es sorgt das dafür, das die Bilder bei Google ganz vorn auftauchen und verklagt dann jeden User, der diese Bilder benutzt irgendwo im Netz benutzt.