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Autor Thema: ALLGEMEINWISSEN  (Gelesen 20212 mal)

GregBradley

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #60 am: 11.06.2005, 17:44 »

Sicher geht das. Ist eine gute Idee!! Lass uns mal überlegen, wie das am besten zu bewerkstelligen wäre.
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« Antwort #61 am: 12.06.2005, 10:12 »

Ich würde sagen, am besten so ähnlich wie in dem Sammelthread "Klassiker zum legalen Download", soll heissen der Thread hier bleibt offen, wir eröffnen einen neuen in dem dann die ganzen Themengebiete geschrieben und verlinkt werden. Dann den neuen Thread auch schließen, damit es übersichtlich bleibt, man kann ja nachher die neuen Themen immer wieder reineditieren...

Wäre jetzt nur eine Idee, sonst noch jemand Vorschläge?
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kultboy

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« Antwort #62 am: 12.06.2005, 10:26 »

Ja das klingt gut! :oben:
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GregBradley

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #63 am: 12.06.2005, 16:21 »

Hab' jetzt mal begonnen, eine Übersicht für die Datenbank zur erstellen.

Es fehlt nur noch etwas an Srtruktur. Ich würde das Ganze gerne noch nach Themenfeldern (Politik, Geschichte, Geographie) sortieren, bin mir aber nicht ganz sicher, wie ich das am besten machen soll, da sich manche Bereiche überschneiden.

Dahingehend bitte ich um Vorschläge.


Manche Beiträge habe ich aus der Übersicht übrigens heraus gelassen. OldieGoldie's Übersicht der Menschenrechte beispielsweise ist zwar durchaus richtig, aber einfach unvollständig. Die gesamte "allgemeine Erklärung der Menschenrechte" würde da mehr Sinn machen, als nur Auszüge davon. Ich werde das aber noch vervollständigen, weil das ein sehr wichtiger und sinnvoller Punkt ist.

Für die Zukunft bitte ich daher auch um möglichst korrekte und vollständige Angaben.
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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #64 am: 12.06.2005, 17:01 »

Sehr gut gemacht Greg :)

Das mit den Unterteilungen ist wirklich problematisch, derzeit würden mir nur die Kategorien "Deutschland", "EU", "Religion", "Astronomie", "Sprachen", "Flüsse" einfallen, ist aber auch längt nicht alles mit abgearbeitet. Ist schwer, ich würde aber in jedem Fall alles was in Deutschland ist in eine Kategorie packen, und alles was sich um die EU im allgemeinen bewegt halt in eine "EU" Kategaorie..
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GregBradley

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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #65 am: 12.06.2005, 17:16 »

Um den Ansatz von OldieGoldie zu Ende zu führen, hier die allgemeine Erklärung der Menschenrechte:


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[/size]

[size=8]Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948[/size]

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

   1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
   2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

   1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
   2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

   1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
   2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

   1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
   2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

   1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
   2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
   3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

   1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
   2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

   1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
   2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

   1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
   2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
   3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

   1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
   2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
   3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
   4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

   1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
   2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

   1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
   2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
   3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

   1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
   2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

   1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
   2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
   3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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ALLGEMEINWISSEN
« Antwort #66 am: 12.06.2005, 17:30 »

Zwar bin ich kein religiöser Mensch und auch nicht unbedingt ein Freund der Kirche, dennoch halte ich die "zehn Gebote" für sehr sinnvolle Richtlinien (abgesehen von den auf Gott bezogenen Geboten, die nur dann Sinn machen, wenn man an einen solchen glaubt). Daher hier...

Die zehn Gebote!!    


Gottes Zehn Gebote
[size=8](Quelle: 2. Mose 20:1-17; Lutherbibel, Standardausgabe 1984)[/size]

1. Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.

2. Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten.

3. Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.

4. Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.

5. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird.

6. Du sollst nicht töten.

7. Du sollst nicht ehebrechen.

8. Du sollst nicht stehlen.

9. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat.

Je nach Zählung (jüdischer, orthodoxer und reformierter, wie hier der lutheranischen oder gar nach dem katholischen Katechismus) unterscheiden sich diese Gebote übrigens leicht und sind teilweise in ihrer Reihenfolge vertauscht. So gibt es beispielsweise im katholischen Katechismus ein Gebot "Du sollst nicht Unkeuschheit treiben" anstelle von "Du sollst nicht ehebrechen"!!
« Letzte Änderung: 02.07.2005, 14:52 von GregBradley »
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« Antwort #67 am: 01.08.2005, 09:45 »

So, mal wieder etwas updaten:

die 7 Weltwunder:

1 Pyramiden von Gizeh
Gizeh bei Kairo (Ägypten)
um 2590-2470 v. Chr.

noch erhalten
 
2 Zeusstatue des Phidias
Olympia (Griechenland)
5. Jh. v. Chr.

durch Brand zerstört
 
3 Tempel der Artemis
Ephesus (Türkei)
6. Jh. v. Chr.

262 n. Chr. zerstört
 
4 Grabmal von Mausolos
Halikarnassos (Türkei)  
um 325 v. Chr.

völlig zerstört
 
5 Hängender Garten der Semiramis
Babylon (Irak)
unbekannt

völlig zerstört
 
6 Helios-Koloss
Rhodos (Griechenland)
292-280 v. Chr.

224 v. Chr. eingestürzt
 
7 Leuchtturm von Pharos
Alexandria (Ägypten)
270 v. Chr.

1375 durch Erdbeben zerstört
 
----------------------------------------------------------------------------------------------
wenn sich jetzt einige Civilization Geschädigte Fragen, wo denn die chinesische Mauer sei, mit der wurde zwar im Altertum begonnen, aber sie wurde erst im so gesehenden Mittelalter fertiggestellt, daher zählt sie nicht zu den Weltwundern, da diese sich nur auf die Antike beziehen.

(@Greg: bitte nachher einfügen :))
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« Antwort #68 am: 01.08.2005, 20:48 »

Oh ja, wie konnten wir die bislang nur vergessen?  :eek: Hab's bereits in die Übersicht eingefügt.  :)
« Letzte Änderung: 01.08.2005, 20:48 von GregBradley »
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« Antwort #69 am: 01.08.2005, 20:52 »

Hm, ich dachte immer die Chinesische Mauer wäre wirklich ein Weltwunder?! Wieder was dazu gelernt!
« Letzte Änderung: 01.08.2005, 20:52 von kultboy »
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suk

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« Antwort #70 am: 01.08.2005, 21:32 »

Na dann vote mal fleissig hier mit. Da werden gerade (und noch fast 2 Jahre) die 7 Weltwunder der Neuzeit gesucht. Die chinesische Mauer liegt ziemlich gut im Rennen auf Platz 1.  ;)
Beste Deutsche Platzierung übrigens der Dom in Aachen, immerhin auf Platz 24. ich habe Allerdings keine Ahnung, was das Münchner Olympiastadion in der Auswahlliste zu suchen hat. :rolleyes:
Und das Internet suche ich auch vergebens...  :D

Ach und eigentlich war ich sogar der Meinung, es gäbe bereits eine "neue" Weltwunderliste... hmm...
« Letzte Änderung: 01.08.2005, 21:33 von suk »
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Was ist der Unterschied zwischen Rassismus und Chinesen?
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« Antwort #71 am: 02.08.2005, 09:08 »

Nicht nur du Kultie, ich war auch lang in der Annahme...

Wie gesagt, in der "offiziellen" Liste gelten halt nur die Wunder aus der Antike, und da war die chinesische Mauer noch nicht fertig gestellt.

das mit den "neuen" Weltwundern: Schwachsinn :D ;)

bei allem Respekt, so ein Eifelturm ist sicherlich ein feines und stolzes Bauwerk, aber wenn ich das mal mit den Pyramiden vergleiche, und vor allem, wann die Pyramiden und mit welchen Mitteln sie erbaut wurden, und wann der Eifelturm, dann läuft da irgendwas schief...

Wie gesagt, die Gebäude in der Liste sind fast alles beeindruckende Bauwerke, das streitet keiner ab. Aber damit soll man es dann bitte doch auch belassen, im Endeffekt weiß danach wahrscheinlich keiner mehr, welches Weltwunder wo und in welcher Liste offiziell annerkannt ist.

Warum hat da eigentlich noch keiner Kultboy.com vorgeschlagen ;) ?

@suk: nein, offziell gibt es wohl nur die Liste, allerdings hab ich auch schon von teils anderen Listen gehört, die sind aber wohl (glücklicherweise) wirklich nicht anerkannt. ´

weiteres zum Thema siehe auch die Wikipedia Sektion
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« Antwort #72 am: 02.08.2005, 15:22 »

Wie? Kultboy.com als Weltwunder? Übetreiben wir da nicht ein bissi?  :ballon  
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« Antwort #73 am: 02.08.2005, 17:16 »

Finde die Suche nach den neuen sieben Weltwundern auch reichlich bescheuert.

Sicher, das sind allesamt großartige Bauwerke von Menschenhand in dieser Liste, aber man müsste wirklich genau abwägen, welches Projekt in welcher Epoche in welchem Kulturkreis mit welchen Mitteln erstellt wurde, um wirklich auszumachen, welche Gebäude die größten "Wunder" darstellen.
Denn das ist ja der Hintergrund der Idee eines "Weltwunders" - dass es eben kaum zu glauben ist, dass diese zum jeweiligen Zeitpunkt von Menschenhand fertiggestellt werden konnten.

Lasst die (originalen) sieben Weltwunder in Ruhe und freut Euch über die vielen tollen Bauwerke, die der Mensch seitdem geschaffen hat, aber sieben neue Weltwunder brauchen wir nun wirklich nicht.
Ich bin mir auch relativ sicher, dass diese Wahl ausserhalb des Internets keine große Bedeutung haben wird und in ein paar Jährchen wieder ziemlich in Vergessenheit geraten sein wird.
« Letzte Änderung: 02.08.2005, 17:16 von GregBradley »
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« Antwort #74 am: 02.08.2005, 17:44 »

HA. Darüber lässt sich trefflich streiten.  :D

Ich finde die Suche nach neuen "Weltwundern" gut und richtig.
Mal ernsthaft - was nützt eine Liste mit 7 Weltwundern, wenn heute nur noch eines davon steht und sich selbst Gelehrte bei anderen nicht sicher sind, wie genau sie wirklich aussahen und wo genau sie gestanden haben sollen (beides trifft z.B. auf den Koloss von Rhodos zu - bis heute ist nicht mal endgültig sicher, ob es diesen Koloss überhaupt gab). Und nur weil sich irgendwann vor hunderten Jahren einer hingesetzt hat und ne knappe Liste mit tollen Bauwerken gemacht hat, soll das jetzt das Non plus Ultra sein? Nicht mit mir...  :D

Bauwerke wie eben die Chinesische Mauer oder der Potala-Palast (auf einem 3.700 Meter hohem Berg erbaut!) sind unbedingt würdig, als Weltwunder der Neuzeit zu gelten.
Schaut euch doch die aktuelle Top 7 an:

Great Wall of China, China
Potala Palace, Lhasa, Tibet, China
Taj Mahal, India
Colosseum, Rome, Italy
Pyramids of Chichen Itza, Yucatan, Mexico
Statues of Easter Island, Chile
Tower of Pisa, Italy

Bis auf den Turm von Pisa vielleicht (an dessen Stelle würde bei mir Angkor Wat kommen), sind das alles ungemein beeindruckende Bauwerke. Und ja nun auch nicht erst in den letzten 30 Jahren entstanden... das sind genauso altertümliche Meisterwerke, wie die alten Weltwunder, von denen heute kaum einer wirklich weiß, wie toll sie tatsächlich waren. Was machte denn die "Hängenden Gärten" so toll? Oder die Zeus-Statue? Den Leuchtturm von Alexandria? Vom Aussehen des Leuchtturms gibt es ein Dutzend verschiedene Überlieferungen.

Und da es sich hier nicht um nen 2 Wochen Vote, sondern um ein mehrere Jahre dauerndes Projekt handelt, sollte an dem endgültigem Ergebnis, auch nichts zu rütteln sein. Ausser natürlich die bekloppten Amis kriegen Wind davon und voten ihre scheiß Freiheitsstatue oder das bescheuerte Empire State Building ganz nach vorne...
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Was ist der Unterschied zwischen Rassismus und Chinesen?
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