Auch wenn das jetzt nur indirekt damit zu tun hat:
Ist es nicht so, dass man fremdes Liedgut nur dann sampeln darf, wenn es sich um Ausschnitte unter 4 Sekunden Länge handelt?
Immerhin haben Rap-Gruppen wie die 2 LIVE CREW einigen Ärger am Hals, weil sie ihre Songs mit ganzen Kraftwerk-, Bruce Springsteen- oder Van Halen-Stücken unterlegt haben ohne auch nur in einem einzigen Fall die Rechte erworben zu haben (ach, die waren einfach zu cooool
). Kurze Samples sollen aber, wie gesagt, angeblich legal sein.
Um wieder zur eigentlichen Frage zurück zu kommen: Prinzipiell würde ich von so etwas auch eher die Finger lassen. Die Musikindustrie ist doch seeeeehr empfindlich, da muss sie nicht noch mit gewagten Gratwanderungen (ja, mit "t") in dubiosen rechtlichen Grauzonen unnötig provozieren. Die beschäftigen bestimmt ein ganzes Heer von Anwälten, das Tag für Tag händeringend vor dem PC sitzt, um im Internet genau solche Gesetzesübertretungen aufzuspüren und abzumahnen. Nee, lass' gut sein...