Ob ein solche Zusage in einem Internetforum rechtskräftig ist...? (*mitdemanwalttelefonier*)
Ne, ne. Meiner Willenserklärung fehlt es an der Ernsthaftigkeit! Somit ist die Willenserklärung nichtig
![:D](http://www.kultboy.com/smforum/Smileys/kultboy/biggrin.gif)
(na wenigstens kann ich mich noch an ein bisschen was davon erinnern)