Das Internet, unendliche Weiten. Eine alte Nachricht erreicht ca. nach nem halben dieses Forum.
Was auch immer einer von uns als vermeintlich witzige Neuheit aus dem Internet fischt, der Herr warrior kennt es bereits seit zwölf Jahren.
Ich verlange daher, dass wir unsere Gesetzestexte dahingehend umschreiben:
Bisher:
§ 14, Abs. 3 kStGB (kultboy.com-Strafgesetzbuch)
Veröffentlichen uralter Internet-InhalteVeröffentlicht ein kultboy.com-Mitglied Inhalte, die bekanntermaßen bereits seit Monaten oder gar Jahren im Internet kursieren, so wird der Betreffende für den Zeitraum mindestens einer Woche (je nach Schwere des Vergehens) gedisst und als "Zwetschgenkopf" beschimpft.
Nun:
§ 14, Abs. 3.1 KGB
Veröffentlichen uralter Internet-InhalteVeröffentlicht ein kultboy.com-Mitglied Inhalte, die bekanntermaßen bereits seit Monaten oder gar Jahren im Internet kursieren, so wird der Betreffende für den Zeitraum mindestens einer Woche (je nach Schwere des Vergehens) gedisst und als "Zwetschgenkopf" beschimpft.
Das gilt nicht, wenn der Tatbestand durch die Person des invincible warrior festgestellt wurde.