ist das eigentlich wirklich rechtlich abgedeckt! Ich mein - wenn ich das game kauf; hab ich kein Recht mit der DVD zu machen was ich will? Scheint mir ein ziemlich zwielichtiges Gebiet zu sein!
Richtig,das ist ein zwielichtiges Gebiet.
Im mmo-Genre ist es sogar noch schlimmer.Bei fast allen mmo´s wie WoW,Aion,ect,gehört einem weder der Acount,noch die darauf enthaltenen Spielfiguren,Gegenstände und auch Währung.Der Spieler hat lediglich das Nutzungsrecht erworben,und das auch nur unter Einhaltung strenger Auflagen.
Wer sich bei E-bay mal nach WoW-Acounts umschaut wird feststellen das die meisten Verkäufer explizit in der Artikelbeschreibung angeben das sie nicht den Acount verkaufen,sondern die gespielte Zeit.Somit umgehen sie das in den Agb´s verankerte Acountverkaufsverbot.
Einem Aion Spieler aus meiner Gilde wurde gestern vom Suport der Acount für drei Tage gesperrt,da er angeblich im verdacht stünde für echtes Geld Ingamewärung gekauft zu haben,das wurde ihm per E-mail mitgeteilt.
Lt.Anschreiben hätte er die Möglichkeit per Mail gegen die Sperrung Einspruch einzulegen.Dann würde der Sachverhalt genauer geprüfft werden,und die Sperre gegebenenfalls aufgehoben werden.
So,und nun kommt´s:
Lt.Suport hat man nur einmal die Möglichkeit so einen Einspruch einzulegen,unabhänig ob sich der Vorwurf des Agb-Verstosses bewahrheitet oder nicht.Will man ein weiteres mal den Suport wegen eines eventuellen Fehlers kontaktieren/Einspruch einlegen wird nicht nur der Spielacount,sondern auch der Masteracount dauerhaft gesperrt.
Klingt verrückt,aber so isses.
Ich frage mich auch schon länger ob diese ganzen Bestimmungen die man in den Agb´s bestätigen muss überhaut rechtlich sind.
Ich meine,theoretisch könnten sie da sogar drohen jemanden zu steinigen wenn er dagegen verstößt.Ich glaube kaum das das durchführbar wäre,selbst wenn der user das mit ja bestätigt hätte.