Retrofrank, Strafen lassen sich eh schlecht vergleichen, da sie sehr einzelfallbezogen sind, sonst gäben ja Strafrahmen auch keine Sinn und für könnten Regelstrafen wie im Bussgeldkatalog einführen. Entspricht aber nicht unserem Strafrecht. Du drückst dich auch weiter davor, die vergleichsweise härter bestraften Fälle zu erwähnen. Wenn du die illegalen Autorennen meinst, dann kommen da einige Aspekte in der Strafzumessung hinzu, wie zum Beispiel eben generalpräventive Gedanken. Die Drogenfahrt ist bereits Teil des Tatbestands, ein illegales Autorennen hat aber keinen eigenen Tatbestand, sodass man eben durchaus die Strafe dann verschärfen kann um allen zu zeigen, dass sowas von sowas kommt.