E-Bay Sammelthread

Begonnen von kultboy, 15.02.2004, 17:49

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sternhagel

Sowas hat mal mein Kollege mit einem gemacht. Er wurde auch beschissen und konnte nichts machen, also hat er schön auf die Artikel von dem Kerl geboten und ihn dann negativ bewertet mit "Ware nicht erhalten" oder "entsprach nicht dem Angebot" und so weiter. Nach ein paar Auktionen und etlichen Euros weniger haben sie sich dann doch geeinigt.  :lol: Hat beiden etliche negative Bewertungen gekostet.

Ich verstehe nicht, daß da eBay nichts unternimmt.  :ks:

sternhagel

Zitat von: Herr Planetfall in 21.02.2010, 22:25
:lachen:
Was haben denn die zwei Pfosten schönes im Angebot, das Du kaufen möchtest?

Ein Buch: Wie verkaufe ich erfolgreich bei eBay.  :lol2:

PsychoT

#2822
Mir egal, ich nehm einfach das Teuerste. Aber selbstverständlich wäre ich bescheuert, wenn ich meinen eigenen Account nehmen würde. Nein, rein zufälligerweise kenne ich da jemanden, der gleich zehn Accounts hat - die ich bei Bedarf ebenfalls benutzen kann. Das ist toll. B)

Edit:
Sehe gerade eine Email, in der der Typ seine freiwillig gezahlten Versandkosten per Gerichtsverfahren wieder eintreiben will... Der scheint zuviel Zeit zu haben und darüberhinaus eine ganz arme Sau zu sein. So wie ich das sehe, hätte er den Fall auch vor Gericht jetzt schon verloren. Schließlich stand alles genau in der Artikelbeschreibung und er hat mir das Geld auch auf den Cent genau von sich aus überwiesen. Den Typen merk ich mir. Mal sehen, was noch kommt. Ich werde entsprechend darauf reagieren. :flame:

sternhagel

Drucke dir auf jeden Fall die eMails aus. Für den Fall der Fälle hast du einen Beweis in der Hand und der Anwalt kann sich ein besseres Bild daraus machen. Au Mann, das kann ja noch was werden.

PsychoT

Wahrscheinlich eh nur ein Bluff. Wäre nicht der Erste, der direkt mit dem Gericht droht. Und bei einem Betrag von unter 2 Euro ist das auch noch allzu lächerlich. Die Gerichte haben Besseres zu tun, als einen Rechtsstreit um einen Marginalbetrag auszufechten. Ich ehrlich gesagt auch. Aber diesen Betrag bekommt er trotzdem nicht wieder, weil er ihn mir exakt überwiesen hat und sich somit automatisch mit den Auktionsbedingungen einverstanden erklärt hat. Außerdem geht's mir um's Prinzip. Hätte er von vorherein gesagt, daß er nicht bereit ist, die Versandkosten zu tragen, hätte ich ihm die Ware nicht zugesendet und mit einem Anderen das Geschäft gemacht. Falls er mir das Geld für die Ware ohne die Versandkosten überwiesen hätte, hätt ich's so gemacht wie mit dem anderen Kandidaten: Ihm das Angebot unterbreitet, ihm das überwiesene Geld zurückzuüberweisen. Das ist mehr als fair (er hätte keinen Verlust, ich in Form der Gebühren für nix allerdings schon)! Aber nein, der Typ überweist erst den exakten Betrag INKLUSIVE der Versandkosten und verlangt dann, sobald er die Ware (die übrigens total unter Wert weggegangen ist) in den Händen hält, die Versandkosten, die er selbst vollkommen bewusst mitüberwiesen hat, zurück! Mit der Begründung Die "aus Versehen" mitüberwiesen zu haben und ich dürfe ja keine Versandkosten verlangen. Das ist eine ganz beschissene Tour, und sowas lasse ich mir nicht bieten! Muss ich auch gar nicht. Wie gesagt, er ist so oder so im Unrecht. Er hat überwiesen und somit den Vertragsinhalt, also meine Auktionsbedingungen, in Form meiner Artikelbeschreibung, akzeptiert. Ist doch bei jedem anderen Händler, ob privat oder gewerblich, egal ob im Internet oder direkt, auch so. Das Ding ist gelaufen, fertig. Oder gibt's hier rein zufällig eine Juristen, der das anders sieht? :cen:

sternhagel

Ich sehe das genau wie du. Ich habe mich auch schon mit manch einem Idioten bei eBay gestritten. Einige denken, daß sie alles geschenkt bekommen und - da sie ja als einzige negativ bewerten können - sich auch alles leisten können. Die haben alle einen Nagel im Kopf. Jeder Anwalt würde den Eierkopf einen Vogel zeigen, sehen aber in der Angelegenheit schnelles Geld. Der kann gleich mal für 2 oder 3 Briefe vom Anwalt ein paar Hunderter über den Tisch schieben. Die Sache wird dann wegen Belanglosigkeit eh im Sand verlaufen. Der Anwalt ist reicher, du darfst den einen Euro behalten und der Bieter macht sich zum Deppen des Monats.

PsychoT

Einer der geilsten Sätze, die eBay-Verkäufer bringen können:
An alle Spass Bieter mein Anwalt freut sich.
:lol:

Immer diese kleinen Hosenscheißer, die denken, daß so ein Satz abschreckend wirkt. Oder Sinn macht. Und dann noch in so einer miesen Rechtschreibung. Der absolute Witz. Außerdem haben die doch eh noch nie im Leben einen Anwalt gesehen, aber Hauptsache mal was "Tolles" geschrieben. Dieser Satz ist in einer Artikelbeschreibung, unabhängig von der Rechtschreibung, so fehl am Platze wie ein Scheißhaufen im OP-Saal. B)

sternhagel

Leider wird dank eBay jeder Hauptschüler zum Top-Manager.  :ks:

lonely-george

#2828
Toll, ich hab jemanden Civilization 2 für den Macintosh verkauft.
Das war noch verschweisst!
Der hat es natürlich ausgepackt und wollte es auf seinem Neuen MAC Book spielen.
wie man allgemein weiss, ist es durchaus wahrscheinlich das das nicht funktioniert.
Sein wiederrusfrecht ist da es ausgepackt hat mal ausnahmsweise verwirkt.
Und es ist ja davon ab sowieso seine schuld wenn er nicht weiss das ein altes Spiel eventuell nicht auf einem Neuen System läuft.
Daher hab ich mich geweigert mal das Spiel zurückzunehmen. DAs Ding wurde auch noch nach Spanien versendet. Es entständen für mich gewaltige kosten, ich bekäme ein gebrauchtes Spiel zurück etc..

Nun macht der doch nen Paypal schutz antrag das das Spiel ncith der beschreibung entsprechen würde.
Das schlimme ist wie ich ebay kenne kommt er damit wahrscheinlich sogar durch, Weil die Dort 1. keine Ahnung haben und 2. nichts durchlesen was ich da nun geschrieben habe.
Sondern einfach den fall zu meinen ungusten schliessen. Ist ja schliesslich nicht ihr geld.
Ausserdem stehe ich dann noch scheisse vor dem Kudnen da, da der dann glaube wird er hätte recht :ks:

Ich hab es um es den dummen ebay mitarbeitern verständlich zu machen noch mit Blu-Rays die nicht auf DVD-Playern funktioeren verglichen, aber so egal wie denen das ist, wird das wohl nix bringen..

whitesport

Aber eigentlich kein gutes Beispiel, denn das ältere Medium, DVD, funktioniert ja auf den neuen Geräten...
"They came in peace, they left in pieces." -Inbred

Retro-Nerd

#2830
Don't buy this game if you aren't 100% sure that it works on your computer!

So oder ähnlich sollte es dann wohl demnächst in deinen Angeboten aussehen. Besser ist das.
Rollenspiel Experte Cassidy meint: "Ich stehe sogar nachts auf und zocke Dragon Age Origins im Kettenhemd am PC."
Rektum hat keinen Arsch in der Hose!
Herr Planetfall ist ein moderner Kaspar Hauser.
Greg weiß nix!

Wurstdakopp

Menschen sind sooooo dumm!  :ks:

kultboy

Ich sehe schon wenn es so weiter geht mit Ebay wird lonely eventuell mal auf was anderes umsatteln müssen? Schon mal Gedanken in die Richtung gemacht lonely?

lonely-george

#2833
Zitat von: kultboy in 09.03.2010, 19:58
Ich sehe schon wenn es so weiter geht mit Ebay wird lonely eventuell mal auf was anderes umsatteln müssen? Schon mal Gedanken in die Richtung gemacht lonely?

Tja nur was?
unterm strich ist es finanziell ja schon ok
Nur solche sachen nerven halt ürgendwie.
Ich komme halt selber gar nicht auf solche Ideen das das jemand anderes schuld ist, wenn ich mich halt nicht auskenne ist das meine schuld...
Ich hab auch schon vehlkäufe gemacht, weil ich was übersehen hab, aber dann sehe ich das als mein pech...

kultboy

Ich meinte eigentlich das du vielleicht irgendwann komplett mal damit aufhörst Spiele zu verkaufen? Wer weiß wie der Markt in 10 Jahren aussieht.